- irregulär
- unregelmäßig
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ịr|re|gu|lär〈Adj.〉
1. von der Regel abweichend, ungesetzmäßig; Ggs regulär2. 〈kath. Kirche〉 vom Empfang der Weihen ausgeschlossen[<spätlat. irregularis „keiner Regel gemäß, unregelmäßig“; zu lat. regula „Regel“]* * *
ịr|re|gu|lär <Adj.> [spätlat. irregularis = nicht den kirchlichen Regeln gemäß, aus lat. ir- ↑ (in-) u. spätlat. regularis, ↑ regulär]:a) nicht regelmäßig, nicht der Regel entsprechend:-e Erscheinungen feststellen;b) nicht dem Gesetz entsprechend; ungesetzlich:sich etw. auf -e Weise beschaffen;-e Truppen (außerhalb des regulären Heeres aufgebotene Verbände wie Freikorps, Partisanen o. Ä.)* * *
ịr|re|gu|lär [auch: - - -'-] <Adj.> [spätlat. irregularis = nicht den kirchlichen Regeln gemäß, aus lat. ir- (↑in-) u. spätlat. regularis, ↑regulär]: 1. a) nicht regelmäßig, nicht der Regel entsprechend: -e Erscheinungen feststellen; wegen der -en Wetterbedingungen musste das Rennen abgesagt werden; Alle Turiner sprachen von einem -en (regelwidrigen) Stuttgarter Siegestor (Saarbr. Zeitung 5. 10. 79, 9); b) nicht dem Gesetz entsprechend, ungesetzlich: sich etw. auf -e Weise beschaffen; Wirtschaftskriminalität verzerrt auch den Wettbewerb. Sie verschafft dem Täter -e Vorteile und treibt redliche Konkurrenten in den Konkurs (Vorwärts 17. 5. 84, 22); -e Truppen (außerhalb des regulären Heeres aufgebotene Verbände wie Freikorps, Partisanen o. Ä.). 2. (kath. Kirche) vom Empfang der geistlichen Weihen ausgeschlossen: der Kandidat war i.
Universal-Lexikon. 2012.